Page 19 - Lichtplatten
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                                  MONTAGEABLAUF












                                  1. Unterkonstruktion

                                  Die Lichtplatten werden auf einer eigens angefertigten Pfettenunterkonstruktion
                                  in einem rechten Winkel zur Ortgang- und Trauflinie kontinuierlich verlegt.


                                  2. Einteilung
                                  Ausgehend von der festgelegten rechtwinkligen Ortganglinie erfolgt eine Einteilung
                                  ( Abschnürung ) der Dachfläche gemäß der Nutzbreite der Platten.

                                  3. Plattenausrichtung

                                  Das erste Maß am Ortgang entspricht der gesamten Plattenbreite, während alle
                                  weiteren Abstände der Nutzbreite entsprechen. Nachdem die Platten größer
                                  vorgebohrt wurden ( thermische Ausdehnung ) , werden sie entlang der Markierungen
                                  platziert und direkt am Schnurschlag verschraubt.

                                  4. Verlegerichtung

                                  Die Verlegung erfolgt konstant flucht- und winkelrecht von der Traufe bis zum First,
                                  Schicht für Schicht. Dies gilt besonders für den Fall von horizontalen Lichtplatten,
                                  die in Kombination mit Stahltrapezprofilen verwendet werden.

                                  6. Witterungsschutz während der Verlegung

                                  Während der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Dachfläche vor Witterungs-
                                     einflüssen wie Sturm und Regen geschützt wird.

                                  7. Reinigung
                                  Nach Abschluss der Arbeiten sollte die Dachfläche gereinigt werden.

                                  8. Sicherheit

                                  Einige Profile wurden von der BG Bau auf ihre Durchsturzsicherheit geprüft, aber
                                  aufgrund ihrer Profilierung gelten sie nicht als begehbar. Lediglich flache Ober-
                                  flächen sind für das Betreten freigegeben. Falls Sie die Profile begehen müssen,
                                  verwenden Sie bitte Laufbohlen und achten Sie auf die Sicherheitsvorschriften der
                                  Berufsgenossenschaft Bau.
                                  9. VERSCHRAUBUNG

                                  In den meisten Fällen werden Profile mit einer Profilhöhe ab 29 mm in den Randbe-
                                  reichen wie Ortgang, Traufe und First in jeder Welle oder jedem Trapez verschraubt.
                                  Bitte überprüfen Sie die erforderliche Verschraubung gemäß den statischen Anfor-
                                  derungen Ihres Bauprojekts.
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