§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns (nachfolgend:
Verkäufer) geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn
wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2.
Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer die firmen- und personenbezogenen Daten des
Käufers, gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses
Gebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang, höhere Gewalt
1.
Die Lieferfristen und –termine ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen der
Vertragsparteien. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind die
Lieferfristen des Verkäufers unverbindlich. Auch verbindlich vereinbarte Lieferfristen
verlängern sich angemessen, wenn sie durch eine Obliegenheitsverletzung des Käufers oder
durch unvorhergesehene und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse verursacht
sind. Dies gilt auch für Verzögerungen, die auf verspätete oder nicht ordnungsgemäße
Belieferung durch Vorlieferanten beruhen. Bei schuldhafter Überschreitung einer
vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist
gegeben.
2.
Teillieferungen sind zulässig soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Wenn und soweit die Nichterfüllung, die nicht rechtzeitige Erfüllung oder die nicht
ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrages durch den Verkäufer auf höherer Gewalt beruht,
ist der Verkäufer für die Dauer der Störung von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei. Als
höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder
Ausfälle von Pandemien, Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen,
Arbeitskämpfe, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen etc. Der
Verkäufer wird dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich
mitteilen. Wird durch höhere Gewalt die Lieferung der Ware um mehr als drei Monate
verzögert, so ist jede Vertragspartei unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt,
hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten,
vorausgesetzt der Verkäufer hat ein gleiches Recht gegenüber seinem jeweiligen Zulieferer.
4.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer/eigenes Transportpersonal
gehen alle Gefahren auf den Käufer über. Die Lieferung, frei Baustelle oder frei Lager
bedeutet Anlieferung ohne Abladen. Voraussetzung hierfür ist eine mit schwerem Lastzug
befahrbare Straße. Wartezeiten werden berechnet. Verlässt das Fahrzeug auf Weisung des
Käufers oder seines Abnehmers die befahrbare Anfuhrstraße haftet der Käufer für
entstehende Mängel und Schäden.
5.
Eine Kranentladung auf Gebäude erfolgt nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung.
Sofern eine Kranentladung nicht möglich ist, erfolgt die Entladung an andere Stelle, wo dies
möglich ist. Entlädt der Kunde auf eigenen Wunsch selbst, geht die Haftung mit Beginn des
Entladevorgangs auf ihn über.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1.
Der Kaufpreis ist bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Dies gilt auch für
vereinbarte Teillieferungen. Die Zahlung erfolgt wahlweise bar bei Lieferung, per Vorkasse
(Banküberweisung, PayPal, Sofortüberweisung), Kreditkarte (per PayPal), Lastschrift (per
PayPal) oder auf Rechnung (per PayPal). In vereinbarten Ausnahmefällen kann der
Rechnungsbetrag innerhalb von drei Tagen auch direkt auf unser Konto überwiesen werden.
2.
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse teilen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der
Rechnung mit. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich auf unser Konto zu überweisen. Bei
Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift per PayPal erfolgt die Belastung Ihres Kontos
unverzüglich. Bei Zahlung auf Rechnung per PayPal ist der Rechnungsbetrag 30 Tage nach
Bestellung direkt an PayPal zu überweisen (erfolgreiche Bonitätsüberprüfung seitens PayPal
vorausgesetzt), die entsprechende Bankverbindung teilen wir Ihnen auf der Rechnung mit.
3.
Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse
auszuführen, alle offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, und Barzahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5.
Soweit dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die den
Anspruch des Verkäufers auf die Gegenleistung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des
Käufers gefährden, kann er die ihm obliegende Leistung verweigern und ist berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen.
6.
Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang
zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen
Sachmängeln stehen.
7.
Aufrechnung ist nur mit den vom Verkäufer, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
§ 5 Beschaffenheit, Beanstandungen, Gewährleistung, Mängelrüge
1.
Die Dachbleche werden nach Auftrag individuell gefertigt und zugeschnitten. Für
Verbraucher ist deshalb ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g I BGB
ausgeschlossen.
2.
Für die Beschaffenheit der Ware gelten nur die Produktbeschreibung/Garantiebedingungen
als vereinbart. Gewährleistung besteht nur,
sofern die Pflegehinweise eingehalten werden.
3.
Der Käufer hat die Ware sofort nach Auslieferung zu untersuchen und etwaige Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen zu rügen und vor der
Verarbeitung schriftlich unter ausführlicher Begründung anzuzeigen. Die Frist beginnt mit
dem Empfangstag der Ware beim Käufer. Bei dieser Missachtung der Rügepflicht verliert der
Käufer die Gewährleistungsansprüche.
4.
Nicht offensichtliche, auch bei oder nach der Verarbeitung sich ergebenden Mängel sind
diese sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von zwei Werktagen zu rügen. Hier
ist eine Mängelrüge auch bei verdeckten Mängeln nur innerhalb von einem Werktag nach
Eingang der Ware beim Käufer möglich. Die Untersuchungspflicht nach § 377 HGB besteht
fort.
5.
Übernimmt der Verkäufer auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von
Bauelementen, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und zwar die
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die
Allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteil aller Angebote
und Verträge über solche Bauleistungen.
6.
Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, kann er bis zur Erledigung der Beanstandung von der
beanstandeten Ware ohne Zustimmung des Verkäufers nichts fortnehmen bzw. den Platz
der Anlieferung wechseln. Erfolgt dies trotzdem verliert der Käufer seine Mängel- und
Gewährleistungsrechte. Den beanstandeten Teil der Ware muss der Käufer gesondert
lagern. Der beanstandete Teil der Ware darf nicht be- oder verarbeitet werden. Anderenfalls
verliert der Käufer seine Mängel und Gewährleistungsrechte.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1.
Von der gelieferten Ware behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets namens und in Auftrag des Verkäufers. Wird
die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Gegenständen verarbeitet,
wird der Verkäufer Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
der Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass
die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer
anteilmäßig sein Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein- oder Miteigentum
für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den
Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die
Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der
Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
2.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer
schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der
Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die
Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist,
insbesondere Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt, wird der Verkäufer die Forderung nicht
einziehen.
3.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines
gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöscht das Recht des Käufers
zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware. Gleichfalls
erlischt die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.
4.
Der Verkäufer ist über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder in die
abgetretenen Forderungen durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist
verpflichtet, die für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt.
2.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (COISG). Alle
Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
sind, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
4.
Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen
Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kaufverträgen, die online
geschlossen wurden. Sie können die Plattform unter dem folgenden Link erreichen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
5.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 8 Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder
geschäftlicher Daten (E-Mailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe
dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme
und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar –
auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines
Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer
Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern
sowie E-Mailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten
Informationen ist nicht gestattet.